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Adscreenz AGB Unternehmer für die Schaltung von Werbe-, Informationsspots auf Kulturinfo-TV


1.   Allgemeines

Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Verträge mit der Adscreenz KG (nachfolgend “Adscreenz”) über die Schaltung von elektronischer Werbung auf Kulturinfo TV – Systemen. Adscreenz betreibt das Verkaufs- und Kommunikationssystem KulturinfoTV, im Wesentlichen bestehend aus einem am jeweiligen Standort des Vertragspartners installierten Flachbildschirm, einem Hardware-Decoder, einer zentralen Datenbank, der eigentlichen Software sowie der notwendigen Hard- und Software des Rechenzentrums. Adscreenz ermöglicht es, über diese Display-Komponenten Werbung oder sonstige Informationen von dem Kunden und Dritten zu platzieren und anzuzeigen.

 

Lieferungen und Leistungen von Adscreenz erfolgen ausschließlich auf Grund der nachstehenden

Bedingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen. Mit seiner Bestellung, spätestens aber mit der Entgegennahme der Leistung, erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Adscreenz ausdrücklich an.

 

Anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Adscreenz ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die zukünftige gesamte Geschäftsbeziehung nach einer entsprechenden Mitteilung zu ändern.

 

2.   Auftragserteilung und –annahme / Werbeinhalte / Ablehnungsvorbehalt

Der Vertrag kommt nur durch schriftliche Annahme durch Adscreenz zustande, Änderungsvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Angebote der Adscreenz sind freibleibend.

 

Adscreenz ist berechtigt, Aufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen der Adscreenz ab­zulehnen, wenn eine Schaltung der Werbung für Adscreenz unzumutbar ist, deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestim­mungen verstößt oder sie die Interessen der Unternehmen verletzen, in deren Einrichtungen die elektronische Werbung betrieben wird. Aufträge mit religiösem, weltanschaulichem oder politischem Inhalt werden nicht angenommen.as
 

Entstehen im Laufe einer Schaltung wegen des Inhalts, der Herkunft oder der Form der Werbung begründete recht­liche oder sittliche Bedenken gegen diese Werbung oder erweist sich die Werbung als unvereinbar mit der vorstehenden Regelung, ist Adscreenz berechtigt, die Schaltung unverzüglich zu beenden und den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

 
Adscreenz behält sich zudem vor, bereits veröffentlichte Werbemittel zurückzuziehen, sofern der Betreiber des Standorts, an dem der Werbespot präsentiert wird, Einwände gegen den Werbespot erhebt. Dieses gilt insbesondere dann, wenn der Spot gegen Interessen des Standortbetreibers verstößt. Adscreenz wird den Kunden hierrüber unverzüglich benachrichtigen. Wird der Werbespot aus Gründen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, zurückgezogen, erstattet Adscreenz dem Kunden bis dahin geleistete Zahlungen anteilig. Der Kunde hat in diesem Fall die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen von Adscreenz zu vergüten.


Unabhängig von vorstehenden Rechten trägt der Kunde allein die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit seiner Werbemaßnahme und stellt Adscreenz und die Vertriebspartner ausdrücklich von allen Ansprüchen Dritter frei, insbesondere von solchen aus Urheber- oder Wettbewerbsverletzungen.

 

3.   Agenturen und Mittler / Beteiligung Dritter

Aufträge von Agenturen/Mittlern werden nur für namentlich bezeichnete Werbungtrei­bende unter Angabe der Produktgruppe angenommen. Der Auftraggeber hat auf Verlangen von Adscreenz nachzu­weisen, dass ein entsprechender Auftrag erteilt ist.

 

Die Agentur/der Mittler tritt mit Auftragserteilung die Ansprüche gegen ihren bzw. seinen Kunden aus dem der Forde­rung zugrunde liegenden Werbevertrag an Adscreenz ab, soweit sie Gegenstand des entsprechenden Auftrags sind. Adscreenz nimmt diese Abtretung hiermit an (Sicherungsabtretung). Adscreenz ist berechtigt, diese den Kunden der Agentur bzw. des Mittlers gegenüber offen zu legen, wenn die Forderung nicht innerhalb eines Monats nach Fälligkeit beglichen ist.

 

Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich von Adscreenz tätig werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. Adscreenz hat es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn Adscreenz aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.

 

4.   Preise, Zahlungsbedingungen

      Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Die vereinbarte Vergütung wird vor Beginn der Werbemaßnahme in voller Höhe in Rechnung gestellt und ist vor Beginn der Werbmaßnahme vom Kunden zu bezahlen. Anderweitige Zahlungsmodalitäten         bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

 

5.   Werbematerialeingang/-qualität

Die Herstellung der erforderlichen Materialien/ Reproduktionsvorlagen (Daten, Bild, Ton, Text, o.ä.) ist Sache des Kunden. Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, Adscreenz im Rahmen der Vertragsdurchführung Materialien / Reproduktionsvorlagen zu beschaffen, hat der Kunde diese Adscreenz umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat sich insbesondere an die dementsprechenden Vorgaben von Adscreenz zu halten. Für die Qualität der gezeigten Informationen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten.

 

Der Kunde hat Adscreenz spätestens 7 Kalendertage vor dem vereinbarten Schaltbeginn die geeigneten Materialien / Reproduktionsunterlagen zur Verfügung zu stellen. Adscreenz wird den Kunden über erkennbar ungeeignete oder beschädigte Materialien / Reproduktionsunterlagen unverzüglich informieren.

 

Adscreenz übernimmt auf Wunsch des Kunden auf dessen Kosten die Herstellung der Werbemitel bzw. die erforderliche Anpassungen ungeeigneter Materialien / Reproduktionsunterlagen. Die für eine Schaltung von elektronischer Werbung von Adscreenz entwickelte Werbeidee und computergrafische Umsetzungen sind geschützte Werke nach dem Urheberrechtsgesetz. Der Kunde ist ohne gesonderte Nutzungsver­einbarung zu einer Nutzung dieser Werke nicht berechtigt.

 

Sofern der Kunde die Materialien / Reproduktionsunterlagen nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt und sich die Schaltung dadurch verzögert, entbindet das den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.

 

Der Kunde stellt sicher, dass Adscreenz die zur Nutzung der Materialien / Reproduktionsunterlagen erforderlichen Rechte erhält. Der Kunde ist verantwortlich für Form und Inhalt der Motive sowie deren urheberrechtliche und wettbewerbs­rechtliche Unbedenklichkeit. Der Kunde stellt Adscreenz insofern von eventuellen Ansprüchen Dritter frei. Eine Prüfpflicht obliegt Adscreenz nicht.

 

Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.

 

6.   Laufzeit, Platzierung, Standorte

Die Werbemaßnahmen der Kunden erfolgen während der vereinbarten Vertragslaufzeit im Rahmen der angegebenen Sendeschleifen. Die Werbemaßnahme wird nur auf den vom Kunden ausgewählten Kulturinfo TV - Systemen oder -Systemgruppen angezeigt.

 

Die Ausstrahlung der Werbemaßnahmen erfolgt nicht vor Eingang des entsprechenden Rechnungsbetrages. Die Ausstrahlung erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der beauftragten Werbezeiten. Ein Anspruch auf eine bestimmte Position des Werbespots in einer Sendeschleife besteht nicht. Konkurrenzausschlüsse innerhalb einer Sendeschleife können nicht gewährleistet werden. Diese Ausschlüsse bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

 

7.   Leistungsänderungen

Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von Adscreenz zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber Adscreenz äußern.


Adscreenz prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwänden und Terminen haben wird. Erkennt Adscreenz, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt Adscreenz dem Kunden dies mit. Sofern Änderungswünsche von Adscreenz nicht durchgeführt werden können, verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.

Der Kunde hat den durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwand zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches und das Erstellen eines Änderungsvorschlags. Etwaige durch die Änderung eintretenden Stillstandszeiten, die nicht von Adscreenz zu vertreten sind, gehen zu Lasten des Kunden.

 

 8. Programmtechnologie und Abläufe

Adscreenz behält sich das Recht vor, im Rahmen der Weiterentwicklung Technologie-Änderungen vorzunehmen, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. Diese Maßnahmen sind für den Kunden kostenfrei.

9.   Gewährleistung

Adscreenz gewährleistet die vertragsgemäße Durchführung der Werbemaßnahmen. Für den Fall einer mangelhaften Schaltung, die Adscreenz zu vertreten hat und die den Wert oder die Tauglichkeit der Werbemaßnahme aufhebt oder nicht unerheblich mindert, ist der Kunde zunächst berechtigt, eine ersatzweise Schaltung zu verlangen, sofern der mit der Werbung verfolgte Zweck noch erreichbar ist. Ist auch die Ersatzvornahme mit wesentlichen Mängeln behaftet bzw. der verfolgte Zweck nicht mehr erreichbar, kann der Kunde den vereinbarten Preis mindern oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages fordern.

 

10.   Haftung

Adscreenz haftet - aus welchen Rechtsgründen auch immer - für Schäden nur bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit oder bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Adscreenz auch bei grober und leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftiger Weise vorhersehbaren Schaden.

 

Die vorstehenden Regelungen gelten auch, soweit die Haftung der gesetzlichen Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Adscreenz betroffen ist.

Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Adscreenz insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

Adscreenz haftet nicht für die Nichtausführung, Verzögerung, Unterbrechungen bzw. Beendigung der Schal­tung aus Gründen, die Adscreenz nicht zu vertreten hat (z.B. Streik, höhere Gewalt). Bei einer Nichtausführung, Verzögerung, Un­terbrechung bzw. Beendigung der Schaltung aus Gründen, die Adscreenz zu vertreten hat, wird dem Kunden für die ausgefallene Zeit eine Ersatzschaltung angeboten. Sofern der Werbezweck durch eine Ersatzschaltung nicht mehr erreicht werden kann, wird Adscreenz dem Kunden die für die angefallene Zeit bereits gezahlte Vergütung zurückerstatten.

 

Darüber hinausgehende Ersatzansprüche stehen dem Kunden nicht zu.

 

11. Sonstiges

Adscreenz darf den Kunden auf der Web-Site von Adscreenz oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. Adscreenz darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

 

12. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort ist Hannover. Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann ist, Hannover.

 

Es gilt deutsches Recht. Dieses gilt auch für Bestellungen aus und / oder Lieferungen in das Ausland.

 

Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die einschlägige gesetzliche Regelung.

 

Spotherstellung

Adscreenz AGB Unternehmer für die Erstellung von Spots


1.   Allgemeines

Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Verträge mit der Adscreenz KG (nachfolgend “Adscreenz”) über die Erstellung, Digitalisierung und Anpassung von Spots auf KulturinfoTV Systemen.

 

Lieferungen und Leistungen von Adscreenz erfolgen ausschließlich auf Grund der nachstehenden

Bedingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen. Mit seiner Bestellung, spätestens aber mit der Entgegennahme der Leistung, erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Adscreenz ausdrücklich an.

 

Anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Adscreenz ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die zukünftige gesamte Geschäftsbeziehung nach einer entsprechenden Mitteilung zu ändern.

 

2.   Auftragserteilung und –annahme / Spotinhalte

Der Vertrag kommt nur durch schriftliche Annahme durch Adscreenz zustande, Änderungsvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Angebote von Adscreenz sind freibleibend.

 

Adscreenz ist berechtigt, Aufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen einer Leistung - wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen der Adscreenz ab­zulehnen, wenn eine Spotherstellung für Adscreenz unzumutbar ist, deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestim­mungen verstößt oder sie die Interessen der Unternehmen verletzen, in deren Einrichtungen die Spots ausgestrahlt werden. Aufträge mit religiösem, weltanschaulichem oder politischem Inhalt werden nicht angenommen.

 

Entstehen im Laufe einer Spoterstellung oder dessen Schaltung wegen des Inhalts, der Herkunft oder der Form der Werbung begründete recht­liche oder sittliche Bedenken gegen diese Werbung oder erweist sich die Werbung als unvereinbar mit der vorstehenden Regelung, ist Adscreenz berechtigt, die Schaltung unverzüglich zu beenden und den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

 

Unabhängig von diesem Recht trägt der Kunde allein die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit seiner Werbemaßnahme und stellt Adscreenz und die Vertriebspartner ausdrücklich von allen Ansprüchen Dritter frei, insbesondere von solchen aus Urheber- oder Wettbewerbsverletzungen.

 

3.   Agenturen und Mittler / Beteiligung Dritter

Aufträge von Agenturen/Mittlern werden nur für namentlich bezeichnete Kunden angenommen. Der Auftraggeber hat auf Verlangen von Adscreenz nachzu­weisen, dass ein entsprechender Auftrag erteilt ist.

 

Die Agentur/der Mittler tritt mit Auftragserteilung die Ansprüche gegen ihren bzw. seinen Kunden aus dem der Forde­rung zugrunde liegenden Vertrag an Adscreenz ab, soweit sie Gegenstand des entsprechenden Auftrags sind. Adscreenz nimmt diese Abtretung hiermit an (Sicherungsabtretung). Adscreenz ist berechtigt, diese den Kunden der Agentur bzw. des Mittlers gegenüber offen zu legen, wenn die Forderung nicht innerhalb eines Monats nach Fälligkeit beglichen ist.

 

Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich von Adscreenz tätig werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. Adscreenz hat es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn Adscreenz aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.

 

4.   Preise, Zahlungsbedingungen

      Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von Adscreenz innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen.

 

5.   Materialeingang/-qualität, Mitwirkungspflicht

Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, Adscreenz im Rahmen der Vertragsdurchführung Ausgangsmaterialien / Reproduktionsvorlagen zu beschaffen, hat der Kunde diese Adscreenz umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat sich insbesondere an die dementsprechenden Vorgaben von Adscreenz zu halten. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten.

 

Der Kunde hat Adscreenz spätestens 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Schaltbeginn die geeigneten Ausgangsmaterialien / Reproduktionsunterlagen zur Verfügung zu stellen. Adscreenz wird den Kunden über erkennbar ungeeignete oder beschädigte Materialien / Reproduktionsunterlagen unverzüglich informieren.

 

Sofern der Kunde die Materialien / Reproduktionsunterlagen nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt und sich die Schaltung dadurch verzögert, entbindet das den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.

 

6.   Nutzungsrechte

Der Kunde stellt sicher, dass Adscreenz die zur Nutzung der Ausgangsmaterialien / Reproduktionsunterlagen erforderlichen Rechte erhält. Der Kunde ist verantwortlich für Form und Inhalt der Motive sowie deren urheberrechtliche und wettbewerbs­rechtliche Unbedenklichkeit. Der Kunde stellt Adscreenz insofern von eventuellen Ansprüchen Dritter frei. Eine Prüfpflicht obliegt Adscreenz nicht.

 

Ein von Adscreenz erstellter oder digitalisierter Spot darf in den ersten 36 Monaten ausschließlich auf von Adscreenz vermarketen Kommunikationssystemen von KulturinfoTV gesendet werden. Abweichende Vereinbarungen können schriftlich getroffen werden. Nach Ablauf dieser Frist und vorbehaltlich der vollständigen Zahlung der Erstellungskosten gehen die Nutzungsrechte uneingeschränkt auf den Kunden über.

 

Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen nach Beendigung der Produktion und Digitalisierung an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.

 

7.   Abnahme

Nach Fertigstellung wird Adscreenz den Spot dem Kunden auf einem geeigneten Datenträger zur Verfügung zu stellen.

 

Der Kunde ist zur Abnahme des Spots verpflichtet, sofern der Spot den vertraglichen Anforderungen entspricht. Die Abnahme ist in Textform (§ 126b BGB) zu erklären.

 

8.   Leistungsänderungen

Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von Adscreenz zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber Adscreenz äußern.


Adscreenz prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwänden und Terminen haben wird. Erkennt Adscreenz, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt Adscreenz dem Kunden dies mit. Sofern Änderungswünsche von Adscreenz nicht durchgeführt werden können, verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.

Der Kunde hat den durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwand zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches und das Erstellen eines Änderungsvorschlags. Etwaige durch die Änderung eintretenden Stillstandszeiten, die nicht von Adscreenz zu vertreten sind, gehen zu Lasten des Kunden.

 

9.   Programmtechnologie und Abläufe

Adscreenz behält sich das Recht vor, im Rahmen der Weiterentwicklung Technologie-Änderungen vorzunehmen, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. Diese Maßnahmen sind für den Kunden kostenfrei.

 

10. Gewährleistung

Für den Fall eines Mangels der Leistung beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate. Adscreenz ist zunächst nach eigener Wahl berechtigt, den Mangel zu beseitigen oder einen neuen Spot zu erstellen. Erst nach Fehlschlagen der Nacherfüllung und angemessener Fristsetzung kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

 

11. Haftung

Adscreenz haftet - aus welchen Rechtsgründen auch immer - für Schäden nur bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit oder bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Adscreenz auch bei grober und leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftiger Weise vorhersehbaren Schaden.

 

Die vorstehenden Regelungen gelten auch, soweit die Haftung der gesetzlichen Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Adscreenz betroffen ist.

Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Adscreenz insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

Darüber hinausgehende Ersatzansprüche stehen dem Kunden nicht zu.

 

12. Sonstiges

Adscreenz darf den Kunden auf der Web-Site von Adscreenz oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. Adscreenz darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

 

13. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort ist Hannover. Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann ist, Hannover.

 

Es gilt deutsches Recht. Dieses gilt auch für Bestellungen aus und / oder Lieferungen in das Ausland.

 

Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die einschlägige gesetzliche Regelung.


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KONTAKTDATEN

Adscreenz KG

Gabelsbergerstraße 16
D-30163  Hannover

Tel.:  +49 (0) 511 / 899 362 70
Fax:  +49 (0) 511 / 899 362 71

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